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Zeitschriftenartikel:

A. Kropik:
"Die Beschreibung von Bauleistungen: konstruktiv vs funktional";
ZVB, 11 (2006), S. 296 - 302.



Kurzfassung deutsch:
Das BVerrG 2006 eröffnet zwei Arten der Leistungsbeschreibung: konstruktiv und funktional. Die konstruktive Leistungsbeschreibung stellt wegen der transparenten Vergleichbarkeit der Angebote die am häufigsten gewählte Form dar. Das BVergG 2006 lässt die Wahl der Ausschreibungsart dem Auftraggeber offen, weshalb die funktionale Leistungsbeschreibung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Tatsächlich kommen aber in der Praxis hybride Leistungsbeschreibungen zur Anwendung. Im Folgenden werden die möglichen Arten der Leistungsbeschreibung analysiert, Methoden der Bewertung und Grenzen der Anwendbarkeit aufgezeigt.


Online-Bibliotheks-Katalog der TU Wien:
http://aleph.ub.tuwien.ac.at/F?base=tuw01&func=find-c&ccl_term=AC06585749


Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.