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Zeitschriftenartikel:

A. Kanonier:
"Einschränkungen von Bauführungen im Grünland durch das Raumordnungsrecht";
baurechtliche blätter:bbl, Heft 1 (1998), S. 8 - 21.



Kurzfassung deutsch:
Die Abgrenzung von bebaubaren und grundsätzlich von einer künftigen Bebauung freizuhaltenden Flä¬chen bildet einen Schwerpunkt der kommunalen Planungstätigkeit, wobei insbesondere in Außenbe¬reichen vielfältige Vorgaben und Interessen in die teilweise schwierige Widmungsentscheidung ein¬fließen. Die Raumordnungsgesetze der Länder bilden die rechtliche Grundlage des Planungs¬ermes¬sens der Gemeinden und regeln, welche Widmungs- und Nutzungsarten außerhalb der Siedlungsge¬biete zulässig sind. Beabsichtigt somit eine Gemeinde im Grünland spezielle Nutzungsbeschränkun¬gen zu erlassen, sind neben Begriffsinhalten der Widmungs- und Nutzungsarten im Grünland von der Pla¬nungsbehörde die Beschränkungen für Widmungs- und Nutzungsfestlegungen zu beachten. Die Fest¬legung einer Nutzungsbeschränkung im Grünland erzeugt verbindliche Vorgaben für die Baubehörde, die im Bauverfahren zu beurteilen hat, welche Bauführungen innerhalb der jeweiligen Nutzungskate¬gorie zulässig sind. Grünlandbauten sind in diesem Zusammenhang konfliktreich, weil je nach Be¬griffsinhalt und Ausnahmebestimmungen der Nutzungsart zulässige und rechtswidrige Bauten eng zusammen liegen.

Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.