Zeitschriftenartikel:
A. Kanonier:
"Legalisierung von Schwarzbauten";
Österreichische Gemeinde-Zeitung,
Heft 5
(1996),
S. 12
- 17.
Kurzfassung deutsch:
Die Gesetzgeber von Tirol, Burgenland und Niederösterreich haben illegal errichtete Gebäude im Grünland im nachhinein unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt - die Amnestiebestimmungen in der Steiermark sind weniger weitreichend - und damit einerseits einigen Bürgermeistern Amtshaftungsklagen erspart und andererseits den Abbruch rechtswidriger Bauten verhindert. Die Außerkraftsetzung raumplaneri¬scher Festlegungen hat allerdings auch nachteilige Konsequenzen für Gemeinden - nicht zuletzt für diejenigen, die sich an die bis dahin gültige Rechtslage gehalten haben.
Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.