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Zeitschriftenartikel:

A. Kanonier:
"Legalisierung von Schwarzbauten";
Österreichische Gemeinde-Zeitung, Heft 5 (1996), S. 12 - 17.



Kurzfassung deutsch:
Die Gesetzgeber von Tirol, Burgenland und Niederösterreich haben illegal errichtete Gebäude im Grünland im nachhinein unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt - die Amnestiebestimmungen in der Steiermark sind weniger weitreichend - und damit einerseits einigen Bürgermeistern Amtshaftungsklagen erspart und andererseits den Abbruch rechtswidriger Bauten verhindert. Die Außerkraftsetzung raumplaneri¬scher Festlegungen hat allerdings auch nachteilige Konsequenzen für Gemeinden - nicht zuletzt für diejenigen, die sich an die bis dahin gültige Rechtslage gehalten haben.

Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.