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Zeitschriftenartikel:

J. Zeman:
"Anmerkungen zum Prüfdruck";
TÜV TIMES, 2004 (2004), 04; S. 10 - 11.



Kurzfassung deutsch:
Die Druckprüfung ist ein integraler Bestandteil der Abnahmeprüfung (nach Fertigstellung) und ein wesentlicher Bestandteil wiederkehrender Prüfungen (im Betrieb) von Druckgeräten, das sind Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile, ausgelegt für einen höchstzulässigen Druck über 0,5 bar. Für die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von stationären Druckgeräten gelten in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dieselben gesetzlichen Bestimmungen, festgelegt in der sogenannten Druckgeräterichtlinie (DGRL), in Österreich in nationales Recht umgesetzt durch die sogenannte Druckgeräteverordnung.
Schlussfolgerungen
Bei Bauteilen ohne wesentliche Strukturinstabilität durch Druck ist ein hoher Prüfdruck anzustreben - es ist von den oben angeführten Bestimmungen der DGRL auszugehen. Bei Druckgeräten aus unterschiedlichen Werkstoffen oder mit unterschiedlichen Berechnungstemperaturen kann die in der DGRL angegebene 2. Bestimmung zu Prüfdrücken führen, bei denen Bauteile bei der Druckprüfung unzulässig beansprucht werden. Eine Reduktion der Prüfdrücke auf Werte, bei denen die Beanspruchung gerade zulässig ist, ist dann gerechtfertigt. Der Prüfdruck darf jedoch nicht kleiner sein als das 1,43fache des höchstzulässigen Druckes.


Online-Bibliotheks-Katalog der TU Wien:
http://aleph.ub.tuwien.ac.at/F?base=tuw01&func=find-c&ccl_term=AC04968826


Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.