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Diplom- und Master-Arbeiten (eigene und betreute):

M. Mayrl:
"Die Dereliktion von Liegenschaften und damit in Zusammenhang stehende zivil- und öffentlichrechtliche Haftungsfolgen";
Betreuer/in(nen): K. Hiltgartner; Continuing Education Center, 2009.



Kurzfassung deutsch:
In der vorliegenden Arbeit werden rechtliche Gesichtspunkte, insb haftungsrechtliche Folgen, einer Liegenschaftsdereliktion erörtert und dabei die Unterschiede zwischen dem zivilrechtlichen und dem öffentlich-rechtlichen Haftungssystem zugrunde gelegt.

Zur Rechtfertigung der Annahme, dass die Bereiche des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts in relativer Unabhängigkeit voneinander bestehen, werden nach den einleitenden Ausführungen zur Liegenschaftsbewertung kontaminierter Liegenschaften und möglicher Rechtsbehelfe beim Kauf solcher Liegenschaften, einige der Abgrenzungsmerkmale betreffend die beiden Rechtsbereiche dargestellt.

Die Dereliktionsmöglichkeit unbeweglicher Sachen wird, unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Dereliktion und des Rechtsprechungswandels zur Liegenschaftsdereliktion, aus materiell- und formellrechtlicher Sicht erörtert, wobei im gegebenen Zusammenhang auch der Spezialfall der Dereliktion von Wohnungseigentum Beachtung findet.

Für die Betrachtung der Haftungsfolgen einer Liegenschaftsdereliktion werden auf Basis der judizierten Verkehrssicherungspflichten Überlegungen zum möglichen Fortwirken von Haftpflichten angestellt und die Frage erörtert, ob Dereliktionen als einseitige Rechtsgeschäfte von der Nichtigkeitssanktion des § 879 ABGB betroffen sein können.

Im Rahmen der vier, möglichst praxisnah gewählten Fallbeispiele werden für den Bereich des Zivilrechts, unter Berücksichtigung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung des OGH, neben den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten und jenen nach bestehenden Sonderhaftungsnormen (§§ 1319 und 1319a ABGB) va Implikationen für die Beurteilung nachbarrechtlicher Ansprüche nach den §§ 364 f ABGB dargestellt. Relevante Aspekte des allgemeinen Schadenersatzrechts werden ebenso wenig ausgespart wie normierte Erhaltungspflichten eines Bestandgebers.

Im Kontext der Fallbeispiele werden für den Bereich des öffentlichen Rechts Verantwortlichkeiten des Liegenschaftseigentümers - anhand der positivierten Normen und der höchstgerichtlichen Rechtsprechung des VwGH - fokussiert auf die zentralen umweltrechtlichen Bestimmungen (WRG, AWG, GewO etc), ergänzt durch einen Überblick über die Regierungsvorlage zum B-UHG, untersucht. In der gebotenen Kürze werden die iZm Liegenschaftsdereliktionen stehenden denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen ebenso erörtert wie relevante Bestimmungen des ForstG und des AlSaG.

Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.