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Vorträge und Posterpräsentationen (mit Tagungsband-Eintrag):

G. Fischer, T. Grechenig, B. Horn, R. Trabitsch, J. Wachter:
"Semantisches Web und Soziales Web im Recht";
Vortrag: IRIS 2009, Universität Salzburg; 26.02.2009 - 28.02.2009; in: "Semantisches Web und Soziales Web im Recht. Tagungsband des 12. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2009", E. Schweighofer (Hrg.); Österreichische Computer Gesellschaft, (2009), ISBN: 978-3-85403-259-5; S. 153 - 158.



Kurzfassung deutsch:
Mit 1. Jänner 2008 trat die Novellierung einiger Gesetze in Kraft, welche Vorschriften
für behördliche ELAK-Systeme vorsehen. Betroffen waren u.a. das AVG, E-GovG,
SigG und das ZustG. Dieser Schritt wurde sowohl auf Grund der fortgeschrittenen
technischen Entwicklung des E-Governments und des Auslaufens bestimmter
Übergangsregelungen notwendig als auch wegen des Erfordernisses, bestimmte
Regelungen den Anforderungen und Gegebenheiten der Praxis anzupassen. Daraus
resultiert jedoch auch die Notwendigkeit, bestehende ELAK-Systeme einer
Evaluierung zu unterziehen um sicherzustellen, dass deren technische Umsetzung
auch weiterhin den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Bei der Durchführung einer
solchen Evaluierung im Rahmen des ELAK-Systems der Stadtgemeinde Schwechat
stellte sich heraus, dass sich die meisten ausschließlich technischen Anforderungen
an ein solches ELAK-System nach wie vor aus dem DSG 2000 - insbesondere den §§
26 f - ergeben. Im folgenden Artikel sollen diese Anforderungen sowohl aus
rechtlicher als auch technischer Sicht beleuchtet und die sich daraus ergebenden
Problemstellungen erörtert werden.

Schlagworte:
ELAK, E-Government

Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.