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Vorträge und Posterpräsentationen (mit Tagungsband-Eintrag):

W. Tober:
"Studie zur HU-Fristverlängerung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit";
Vortrag: Sachverständigentag, Berlin (eingeladen); 01.03.2010 - 02.03.2010; in: "Mensch, Fahrzeug, Umwelt: Wege zu einer sicheren und nachhaltigen Mobilität", Eigenverlag VdTÜV Deutschland, (2010), S. 45 - 56.



Kurzfassung deutsch:
 Nach §57a Kraftfahrgesetz 1967 ist der Zulassungsbesitzer eines
Kraftfahrzeuges dazu verpflichtet, dieses wiederkehrend begutachten zu lassen.
 Es ist dabei festzustellen, ob die Erfordernisse der Verkehrs- und
Betriebssicherheit erfüllt sind und kein übermäßiger Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden.
 Diese wiederkehrende Begutachtung war für PKW bis 2002 jährlich
durchzuführen.
 Seit 2002 gilt die sogenannte 3-2-1 Regelung:
 3 Jahre nach der Erstzulassung
 5 Jahre nach der Erstzulassung
 danach jährlich

Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.