Vorträge und Posterpräsentationen (mit Tagungsband-Eintrag):
W. Tober:
"Studie zur HU-Fristverlängerung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit";
Vortrag: Sachverständigentag,
Berlin (eingeladen);
01.03.2010
- 02.03.2010; in: "Mensch, Fahrzeug, Umwelt: Wege zu einer sicheren und nachhaltigen Mobilität",
Eigenverlag VdTÜV Deutschland,
(2010),
S. 45
- 56.
Kurzfassung deutsch:
Nach §57a Kraftfahrgesetz 1967 ist der Zulassungsbesitzer eines
Kraftfahrzeuges dazu verpflichtet, dieses wiederkehrend begutachten zu lassen.
Es ist dabei festzustellen, ob die Erfordernisse der Verkehrs- und
Betriebssicherheit erfüllt sind und kein übermäßiger Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden.
Diese wiederkehrende Begutachtung war für PKW bis 2002 jährlich
durchzuführen.
Seit 2002 gilt die sogenannte 3-2-1 Regelung:
3 Jahre nach der Erstzulassung
5 Jahre nach der Erstzulassung
danach jährlich
Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.