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Zeitschriftenartikel:

W. Brugger:
"Kein rechtliches Gehör vor einem Geldbußenantrag der BWB?";
ecolex, 19 (2008), 7; S. 648 - 651.



Kurzfassung deutsch:
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gewährt in ihrem Ermittlungsverfahren dem (angeblichen) Kartellanten, gegen den sie eine Untersuchung geführt hat, kein rechtliches Gehör, wenn sie einen Antrag an das Kartellgericht auf Geldbuße beabsichtigt. Dies ist nicht rechtmäßig.

Kurzfassung englisch:
The author shows that the Austrian Federal Competition Authority (BWB) disregards the parties' right to be heard.

Schlagworte:
rechtlihces Gehör, Anhörung, Bundeswettbewerbsbehörde


Elektronische Version der Publikation:
http://publik.tuwien.ac.at/files/PubDat_201182.pdf


Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.