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Vorträge und Posterpräsentationen (mit Tagungsband-Eintrag):

B. Horn, R. Trabitsch, G. Fischer, T. Grechenig:
"Die Amtssignatur in Gemeinden - Ein erster Erfahrungsbericht";
Vortrag: Internationales Rechtsinformatik Symposion (IRIS 2011), Salzburg, Austria; 24.02.2011 - 26.02.2011; in: "Europäische Projektkultur als Beitrag zur Rationalisierung des Rechts", E. Schweighofer, F. Kummer (Hrg.); OCG books@ocg.at, Wien (2011), ISBN: 978-3-85403-278-6; S. 231 - 238.



Kurzfassung deutsch:
Mit Jahreswechsel endete nun - nach mehrmaliger Hinauszögerung durch den
Gesetzgeber - endgültig die Übergangsfrist des § 82a AVG. Entsprechend dieser
Regelung mussten schriftliche Ausfertigungen in Form von elektronischen
Dokumenten oder schriftliche Ausfertigungen auf Papier, die elektronisch erstellt
wurden, für ihre Formgültigkeit nicht mit einer Unterschrift, Beglaubigung oder
Amtssignatur versehen werden. Diese Übergangsbestimmung fand mit 1. 1. 2011 nun
endgültig ihr Ende, was bestimmte Konsequenzen mit sich bringt.

Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.