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Zeitschriftenartikel:

J. Lehner, C. Völkl:
"Oranhaftung: (K)ein Sonderhaftungsrecht?";
ecolex, - (2013), 1/2013; S. 39 - 42.



Kurzfassung deutsch:
Die Haftung von Organen gegenüber der Gesellschaft für Leitungsmaßnahmen wird grundsätzlich als Form der Sachverständigenhaftung nach ABGB gesehen. Vereinzelte Stimmen, die auch in der österr Rsp Widerhall finden, plädieren jedoch für ein "Sonderhaftungsrecht" der Organe. Der Beitrag zeigt, dass die Organhaftung eine Spielart der allgemeinen Schadenshaftung ist und dass die dort gewonnenen Erkenntnisse auch für Fragen der Organhaftung herangezogen werden können.

Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.