[Zurück]


Vorträge und Posterpräsentationen (ohne Tagungsband-Eintrag):

J. Lehner:
"Bestellung von Abschlussprüfern öffentlicher Auftraggeber";
Hauptvortrag: ARS - Akademie für Recht und Steuern - Jahrestagung: Vergaberecht, Wien (eingeladen); 17.03.2014 - 18.03.2014.



Kurzfassung deutsch:
Die Wahl oder gerichtliche Bestellung des Abschlussprüfers hat nach den einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften zeitlich vor der Durchführung eines obligatorischen Vergabeverfahrens nach dem BVergG 2006 stattzufinden.

Bis zum einem geschätzten Auftragswert von EUR 100.000 kann die Gesellschaft die Beauftragung des Abschlussprüfers gem § 41 Abs 2 BVergG 2006 im Wege der Direktvergabe durchführen.

Über EUR 100.000 kann die Gesellschaft nach der erfolgten Wahl des Abschlussprüfers durch die Gesellschafter die Ausnahmebestimmung des § 30 Abs 2 Z 2 in Anspruch nehmen und die Abschlussprüfung im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, und somit ohne Ausschreibung vergeben.

Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.