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Vorträge und Posterpräsentationen (ohne Tagungsband-Eintrag):

J. Lehner:
"Aktuelle Rechtsfragen zur Haftung in der Architektur";
Hauptvortrag: Bultaup Architekturforum, Wien (eingeladen); 15.05.2014.



Kurzfassung deutsch:
Zur örtlichen Bauaufsicht gehören die Überwachung der Herstellung des Werks auf Übereinstimmung mit den Plänen sowie auf Einhaltung der technischen Regeln, der behördlichen Vorschriften und des Zeitplans, die Abnahme von Teilleistungen und die Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Abmessungen und die Führung des Baubuchs, also alle jene Kontrolltätigkeiten, die sich unmittelbar auf den Baufortschritt beziehen und nur im Zusammenhang mit Wahrnehmungen auf der Baustelle selbst sinnvoll ausgeübt werden können.

Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.