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Publications in Scientific Journals:

A. Kanonier:
"Raumordnungsrechtliche Kriterien für die Zulassung von Einkaufzentren (Raumverträglichkeitsprüfung) - Handlungsbedarf für Wien";
Stadtprofil (invited), Studie Raumverträglichkeitsprüfung (2017), 52; 3 - 63.



German abstract:
Die Steuerung von Einkaufszentren (EKZ) durch die hoheitliche Raumplanung zählt seit vielen Jahren zu den wesentlichen Anliegen einer zukunftsorientierten Raum- und Stadtplanung. Nicht nur die raumordnungsrechtlichen Regelungen in den Bundesländern behandeln umfangreich die Zulassung von Einkaufszentren (EKZ) auf überörtlicher und örtlicher Ebene, sondern auch die Wiener Bauordnung (WBO) regelt im Rahmen der Flächenwidmungs- und insb. der Bebauungsplanung den planungsrechtlichen Umgang mit EKZ im Vergleich mit anderen Nutzungen intensiv.
Gemeinsam ist den meisten raumordnungsrechtlichen Regelungen, dass durch unterschiedlich detaillierte Begriffsbestimmungen zunächst definiert wird, welche Vorhaben des Ein-zelhandels aufgrund ihrer Größe, Wirtschaftsform und ihres Warenangebots als EKZ gelten. Die Ansiedlung von Handelsgroßbetrieben, die je nach Warenangebot und Organisationsform in unterschiedliche Typen gegliedert werden können, hat infolge der vielfältigen Auswirkungen erheblichen Einfluss auf die räumliche Entwicklung. Im Raumordnungsrecht der Bundesländer wird seit mehreren Jahren in unterschiedlichem Ausmaß geregelt, an welchen Standorten EKZ(-Typen) zulässig sind, wobei vor allem die Regelungsdichte auf Landesebene erheblich variiert.
Die jeweils spezifische Regelungssystematik der einzelnen Länder entspricht teilweise nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine wirkungsvolle Steuerung von Handelsbetrieben, insb. auch in Folge nachfrage-, markt- und angebots-orientierter Veränderungen, was entsprechende Überarbeitungen der jeweiligen rechtlichen Regelungen zur Folge hat. Während in Wien die EKZ-relevanten Bestimmungen in der WBO in den letzten Jahren weitgehend unverändert geblieben sind, haben viele Bundesländer sowohl ihre Begriffsdefinitionen als auch die Zulassungssystematik für EKZ geändert und modifiziert. Aus den entsprechenden Regelungen und Evaluierungsprozessen lassen sich Rückschlüsse und Empfehlungen für die Regelungen in der WBO ableiten. Auch wenn die planungsrechtlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen in Wien nur bedingt mit anderen Bundesländern vergleichbar sind, sind durchaus Problemlagen und Lösungsansätze übertragbar. Dies gilt sowohl für die Begriffsdefinitionen für EKZ, insb. für EKZ-Typen nach Warensortimenten, Schwellenwerte und Zusammenrechnungsregelungen für räumlich benachbarte Betriebe als auch für den planungssystematischen Umgang mit EKZ. So haben sich einzelne Bundesländer, aber auch das benachbarte Ausland, teilweise umfangreich mit Zulassungskriterien für EKZ sowie Widmungskategorien, die EKZ-Projekte legitimieren, auseinandergesetzt.
In der nachfolgenden Studie sollen die einzelnen Regelungen vergleichend gegenübergestellt werden, um daraus Empfehlungen für die Planung in Wien abzuleiten. Die Vergleiche verdeutlichen die teilweise unterschiedlichen Zugänge und Absichten und spannen vielfach ein beachtliches Spektrum an Lösungen auf. Auch wenn nicht alle Aspekte auf Wiener Verhältnisse übertragbar sind, sollen Diskussionsansätze geboten werden. Auf einzelne Aspekte, wie etwa die Prüfung des Lokalbedarfs als Zulassungskriterium, wird aufgrund der komplexen rechtlichen (insb. kompetenzrechtlichen) Lage intensiver eingegangen.
Insgesamt wird deutlich, dass hinsichtlich der aktuellen baurechtlichen Bestimmungen für EKZ in Wien durchaus Handlungsbedarf gesehen wird. So können sowohl die Begriffsverwendung, die Prüfkriterien im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung als auch die widmungsrechtliche Zulassung von EKZ in Wien modifiziert werden.

Created from the Publication Database of the Vienna University of Technology.