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Vorträge und Posterpräsentationen (mit Tagungsband-Eintrag):

J. Haslinger, K. Svardal:
"Alternative Möglichkeit zum Nachweis der Einhaltung von Emissionsbegrenzungen am Beispiel der Kohleverarbeitung";
Vortrag: ÖWAV-Seminar "Behandlung und Mitbehandlung von industriellen Abwässern", Wien; 21.02.2017 - 22.02.2017; in: "Wiener Mitteilungen", J. Krampe, K. Svardal (Hrg.); Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft, Band 243 (2017), ISBN: 978-3-85234-138-5; S. 339 - 356.



Kurzfassung deutsch:
Durch die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für die Eisen- und
Stahlerzeugung auf nationaler Ebene wurde die AEV Kohleverarbeitung überarbeitet. Für die Parameter Cyanid - leicht freisetzbar, Thiocyanat und Phenolindex wurde die Emissionsbegrenzung für Direkteinleitung und für Indirekteinleitung in der gleichen Höhe gewählt, wobei bei kontinuierlicher Beaufschlagung der empfangenden Kläranlage und entsprechendem Nachweis der Erreichung des gleichen Behandlungserfolges wie bei Direkteinleitung höhere Emissionsbegrenzungen für Indirekteinleiter festgelegt werden können. Die vorliegende Arbeit zeigt am Beispiel der Kokerei der voestalpine Stahl GmbH am Standort Linz eine Methode, mittels der der entsprechend AEV Kohleverarbeitung notwendige Nachweis des Behandlungserfolges erbracht werden kann.

Schlagworte:
Abwasseremissionsverordnung, BVT-Schlussfolgerungen,

Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.